Die Jugend als Helfer und Übungsleiter
Helfer I und II
Ausbilder: Kreissportbund (http://www.ksb-rhein-sieg.de)
Die Helfer I und II – Scheine sind die Grundlage für die Übungsleiterausbildung und bilden zusammen das Basismodul für den Übungsleiter (siehe Übungsleiter).
Inhalte:
Vielfältige Erlebnisse von Angeboten einer zeitgemäßen Kinder- und Jugendarbeit im Sport:
Traditionelle Sportarten; Auseinandersetzung mit der Zielgruppe Kinder und Jugendlichen; wesentliche Kompetenzen beim Leiten von Kindergruppen; eigenständige Planung, Durchführung und Reflexion von sportlichen und außersportlichen Aktivitäten; Struktur des organisierten Sports
Helfer III
Ausbilder: Landessportbund (http://www.lsb-nrw.de)
Der Helfer-III-Schein ist eine weitere Fortbildung, um den eigenen Horizont in verschiedenen Bereichen der Unterrichtsstunden betreuen zu erweitern.
Übungsleiter
Ausbilder: Kreissportbund (http://www.ksb-rhein-sieg.de)
Die Übungsleiterausbildung ist ab 16 Jahren und nur nach Rücksprache mit Peter möglich.
Die Übungsleiterausbildung besteht aus einem Basismodul und einem Aufbaumodul.
Wenn man Helfer I und II (der Helfer II-Schein darf nicht älter als zwei Jahre sein) besitzt, fällt das Basismodul weg.
Inhalte:
Anforderungen an Leiter von Gruppen im Sport, der Umgang mit Menschen und das Auftreten vor Gruppen; Einführung in die Trainingslehre; systematischer Aufbau von Sportstunden; Realisierung geplanter praktischer Aktivitäten; Angebote aus Spiel, traditionelle Sportangebote, Trendsport und kreative Aktivitäten.
Um die Übungsleiterlizenz zu erwerben, wird zusätzlich ein Teilnahmenachweis an einer Erste-Hilfe-Ausbildung (Zwei Tage) oder einer Erste-Hilfe-Fortbildung (Ein Tag) als Auffrischung einer früheren Ausbildung in den letzten zwei Jahren benötigt.
Kosten
Helfer I bis Helfer III
Bei den Helfer I-III Lehrgängen werden die Kosten nach erfolgreicher Prüfung vom Verein übernommen.
Für die Kostenrückerstattung eine Kopie der Lehrgangsbescheinigung und eure Kontonummer bei Peter abgeben.
Übungsleiter
Bei der Übungsleiterausbildung werden die Kosten nach zwei Jahren, insofern ihr nach der Ausbildung noch im HTV tätig wart, zurückerstattet.