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Aktuelle Regelungen für den Sport

Veröffentlicht am: 10.01.22
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Übersicht

Regelungen ab dem 03.04.22

Liebe Mitglieder,

die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen sowie die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen ab dem 03.04.22. Damit ist grundsätzlich die Teilnahme an unseren Sportangeboten ohne Nachweise und ohne Maske möglich. Dennoch bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme und Rücksprache mit unserem Trainerteam. Die Coronaschutzverordnung erlaubt:

"Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen."

CoronaSchVO - §2 (3)

Allgemeine Hygiene- und Schutzmaßnahmen

  • Kein Kontakt mit anderen bei typischen Symptomen einer Coronainfektion!
  • Möglichst 1,5 Meter Abstand zu fremden Personen einhalten!
  • Allgemeine Hygieneregeln unbedingt beachten!
  • Es wird empfohlen vor dem Sport eine Handhygiene durchzuführen.
  • Es gilt vom Betreten des Gebäudes bis zum Erreichen des Trainingsplatzes die Maskenpflicht (mind. medizinische Masken), auch für Toilettengänge etc.

Dankeschön!

In dem Rahmen möchten wir uns auch bei allen bedanken, die uns auf Änderungen, Fehler etc. hingewiesen haben 🙂

Alle Angaben ohne Gewähr

Bitte informiert euch auch selbstständig über Radio, Presse, die Coronaschutzverordnung, die Website des Landes NRW etc. https://www.land.nrw/corona

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