Der Hennefer Turnverein lädt alle Mitglieder ein zur
Jahreshauptversammlung 2021
Termin: Montag, 27. September 2021
Uhrzeit: 19.00 Uhr
Ort: HTV Vereinsheim, Königstr. 9 in Hennef
Aufgrund der Corona-Situation gelten für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung die 3-G-Regeln (Genesen-Geimpft-Getestet).
Die Nachweise hierfür werden am Eingang überprüft.
Falls Sie Symptome wie Fieber, Husten, Halsschmerzen oder Mühe beim Atmen haben, möchten wir Sie bitten, nicht an der Versammlung teilzunehmen.
Tagesordnung :
Mit sportlichen Grüßen
Michael Winterberg Michaele Mons Franz Alfter
1. Vorsitzender 2. Vorsitzende Geschäftsführender Vorsitzender
§ 11 Vorstand
8. Die Mitglieder des Vorstands nehmen ihre Aufgaben grundsätzlich ehrenamtlich wahr.
Wenn es die finanzielle Situation des Vereines zuläßt, sind die Vorstandsmitglieder berechtigt, sich Aufwandsentschädigungen aus der „Ehrenamtspauschale“ nach § 3 Nr. 26a Einkommenssteuergesetz zu zahlen.
9. Der Vorstand kann durch Beschluß als besondere Vertreter nach § 30 BGB einen hauptamtlichen Geschäftsführer oder andere administrative Mitarbeiter bestellen, der die laufenden Geschäfte des Vereins führt und Vorgesetzter der hauptamtlichen Vereinsmitglieder sein kann. Entscheidungen über Arbeitsverträge, Kündigungen sowie Mitgliedsaufnahmen und Ausschlüsse bleiben dem Vorstand vorbehalten.
Abs. 8. – geänderte Fassung
Die Inhaber von Vereinsämtern üben ihre Tätigkeit grundsätzlich ehrenamtlich aus.
Zuwendungen im Rahmen von § 3 Nr. 26 a EstG (Ehrenamtspauschale) und die Zahlung von sonstigen Aufwandsentschädigungen insbesondere für die ihnen entstehenden Reise-, Telefon-, Büromaterial- und sonstigen Bürokosten sind hiervon nicht betroffen. Diese können (auch) als angemessene Pauschale gezahlt werden. Dies gilt auch entsprechend für alle ehrenamtlichen Helfer und Unterstützer in der Vereinsarbeit unabhängig davon, ob sie Mitglied des Vereins sind.
Abs. 9 – geänderte Fassung
Der Vorstand kann durch Beschluss als besondere Vertreter nach § 30 BGB einen hauptamtlichen Geschäftsführer oder andere administrative Mitarbeiter bestellen, die die laufenden Geschäfte des Vereins führen und Vorgesetzte der hauptamtlichen Mitarbeiter sein können. Entscheidungen über Arbeitsverträge, Kündigungen sowie Mitgliedsaufnahmen und Ausschlüsse bleiben dem Vorstand vorbehalten.
§ 10 Mitgliederversammlung
8. Jedes Mitglied ist mit Vollendung des 18. Lebensjahres in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Wählbar ist es ebenfalls mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Jugendliche Mitglieder besitzen im Rahmen der Jugendversammlung bzw. Jugendordnung aktives und passives Wahlrecht.
Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
Abs. 9 - geänderte Fassung
„Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzversammlung oder als virtuelle Mitgliederversammlung abgehalten werden. Zur Präsenzversammlung treffen sich alle Teilnehmer der Mitgliederversammlung an einem gemeinsamen Ort. Die virtuelle Mitgliederversammlung erfolgt durch Einwahl aller Teilnehmer in eine Video- oder Telefonkonferenz. Eine Kombination von Präsenzversammlung und virtueller Mitgliederversammlung ist möglich, indem den Mitgliedern die Möglichkeit eröffnet wird, an der Präsenzversammlung mittels Video- oder Telefonkonferenz teilzunehmen.
Der Vorstand entscheidet über die Form der Mitgliederversammlung und teilt diese in der Einladung zur Mitgliederversammlung mit. Die erforderlichen Einwahldaten für die Video- oder Telefonkonferenz werden den Mitgliedern termingerecht übermittelt.
Dies gilt auch für alle anderen Vereins-, Abteilungs-, Ausschuss und sonstige Sitzungen.